Im Rahmen Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung haben Sie bei Pflegestufe 1 bis 5 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Fachkräfte der Lohkamp GbR sind seit 2017 nach Paragraf 45a Absatz 1 und 45b SGB XI zertifiziert und übernehmen wichtige Aufgaben im Haushalt und bei der Betreuung hilfsbedürftiger Personen. Zu unseren Leistungen zählt die Unterhaltungsreinigung der Haus- und Wohnräume, von Badezimmer und WC, Treppenflure und Kellerräume. Wir führen ebenfalls hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch, wie das Vorbereiten der Mahlzeiten, Kochen, Kleidung und Bettwäsche waschen und aufhängen, Bügeln, Aufräumen Bewässern der Zimmerpflanzen, Versorgung von Haustieren und vieles mehr.
Im Bedarfsfall und nach Bewilligung der Krankenkassen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch als Haushaltshilfe zur Verfügung. Darüber hinaus betreuen wir Sie bei Ihrer Korrespondenz mit Behörden und Rechnungsempfängern. Zu unserem Service gehört ebenfalls eine Außerhaus-Begleitung für Einkäufe, Arztbesuche oder Spaziergänge.
Auch wenn Sie keine Pflegestufe benötigen, können Sie in den Genuss von haushaltsnahen Dienstleistungen auf Privatrechnung kommen. Darunter werden Reinigungseinsätze von haushaltsfernen Personen verstanden, die in Privathäusern oder -wohnungen tätig sind. Zu den Aufgaben zählen traditionelle Tätigkeiten wie Putzen, Waschen, Einkaufen und Bügeln sowie Wohnungsbetreuung, Hausmeisterdienste, kleinere Reparaturen und Reinigungstätigkeiten auf und außerhalb des Grundstücks. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuer-Erklärung können Sie bis zu 20 Prozent Ihrer haushaltsnahen Aufwendungen pro Jahr steuermindernd geltend machen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht. Unsere Fachberater freuen sich auf Ihre Anfrage.