Sie haben einen Pflegegrad (1-5) und Ihnen steht ein monatliches Kontingent Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI zur Verfügung, dann können wir Ihnen nachstehende Arbeiten anbieten:
Unterhaltungsreinigung (Haus- und Wohnräume, WC und Bäder, Flure und Kellerräume)
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Abwaschen, Vorbereitung von Mahlzeiten, Wäsche waschen und aufhängen, Bügeln, Bettwäsche wechseln, Ordnung halten, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren usw.)
Haushaltshilfe im Bedarfsfall nach Bewilligung der Krankenkassen
Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
Begleitung außerhalb des Hauses (Einkauf, Arztbesuch, Spaziergänge usw.)
Gartenarbeiten, Gartenpflege, Grünflächenpflege
Der Kunde kann immer auf dieselben Reinigungskräfte vertrauen. Die Reinigungskräfte arbeiten als 2er Teams, so dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall immer mindestens eine vertraute Person reinigt.
Alle Reinigungskräfte für private Haushalte sind fest angestellt und verfügen über ein polizeiliches Führungszeugnis. So kann sich der Kunde immer sicher fühlen.
Alle Reinigungskräfte sind sozialversichert und über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Zusätzlich ist auch das Unternehmen haftpflichtversichert. Sollte bei der Haushaltsreinigung doch einmal etwas zu Bruch gehen, kommt das Unternehmen für den Schaden auf.
Wohnungs- und Haustürschlüssel werden alarmgesichert verwahrt. Selbstverständlich sind wir gegen Schlüsselverlust versichert.
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